Fünf Jahre Garantie
Alcoa garantiert dem Erstkäufer, dass ein Alcoa-Scheibenrad frei
von Material- und Fabrikationsfehlern ist und erklärt sich bereit, ein Rad
kostenlos auszutauschen, das bei normalem Einsatz und normaler Belastung infolge
von Material- oder Fabrikationsmängeln innerhalb von sechzig (60) Monaten ab
eingestempeltem Herstellungsdatum ausfällt.
Alcoa gewährt keine Garantie
und keinen Austausch für unsachgemäß eingesetzte Räder. Unsachgemäßer Einsatz
liegt u. a. vor bei:
Es wird nicht garantiert, dass das Rad für einen speziellen Einsatz lieferbar
oder besonders geeignet ist, noch wird eine andere Garantieverpflichtung außer
der obigen ausgesprochen oder eingeschlossen.
Alcoa haftet nicht für
Schäden, die sich als direkte oder indirekte Folge der Nichteinhaltung der
Garantievoraussetzungen ergeben. Die Haftung von Alcoa und die Ansprüche des
Käufers beschränken sich ausdrücklich auf den Ersatz des Rades unter den oben
festgelegten Bedingungen.
Ein Austausch im Garantiefall wird von allen,
für Alcoa Räder autorisierten, Vertretungen und von allen Alcoa
-Verkaufniederlassungen vorgenommen. Diese Garantie gibt dem Käufer bestimmte
gesetzliche Rechte. Es können ihm weitere Rechte im Zusammenhang mit anderen
anwendbaren Gesetzen zustehen.
